• Trauerfall

Trauerfall - Was ist zu tun?

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1. Wenn der Sterbefall in der Wohnung eingetreten ist, muss zuerst ein Arzt (möglichst der Hausarzt) verständigt werden. Dieser stellt den Tod fest und stellt eine s.g. Todesbescheinigung aus. Besprechen Sie, wann die/der Verstorbene vom Bestatter in eine öffentliche oder private Leichenhalle überführt werden soll. Wird die / der Verstorbene von den Angehörigen gewaschen und angekleidet oder soll der Bestatter dieses erledigen.

2. Wenn der Sterbefall in einem Alten- oder Pflegeheim eingetreten ist, wird in der Regel vom Pflegepersonal ein Arzt verständigt, der die erforderliche Todesbescheinigung ausstellt.Klären Sie vorher, ob Verstorbene vom Pflegepersonal gewaschen und angekleidet werden oder die Angehörigen diesen Dienst (vielleicht mit Hilfestellung des Pflegepersonals) selbst erledigen können. Besprechen Sie mit der Heimleitung, wie lange Verstorbene dort im Sterbezimmer bzw. einen separaten Raum bleiben dürfen bzw. wann der Bestatter in eine Leichenhalle überführen soll?

3. Wenn der Sterbefall in einem Krankenhaus eingetreten ist, wird die erforderliche Todesbescheinigung vom zuständigen Arzt ausgestellt. Fragen Sie, wie lange Verstorbene im Zimmer bleiben dürfen. Der Bestatter weiß in der Regel, zu welchen Zeiten die Überführung von der Leichenhalle des Krankenhauses in die eigene oder eine städtische Leichenhalle möglich ist.

4. Ist der Sterbefall durch einen Unfall eingetreten? Hier veranlasst zunächst die Polizei die Überführung von Verstorbenen in eine städtische Leichenhalle.Bis zur endgültigen Klärung der Todesursache bleiben Verstorbene beschlagnahmt. Die Freigabe erfolgt durch die Staatsanwaltschaft. Der Bestatter klärt für Sie die Einzelheiten.

Wir helfen Ihnen auch gerne mit dem Arzt/Notarzt, Pfarrer/-in.

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